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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltung
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: AGB) gelten für alle Vertragsverhältnisse der TelePoint Kommunikationsdienstleistungen e.U. (im Folgenden: TP) über Kommunikationsdienste und damit in Zusammenhang stehende Leistungen.
  2. Vertragsbestandteile
    1. Der Inhalt des Kundenvertrages ergibt sich aus folgenden Vertragsbestandteilen, sofern keine anderen Vereinbarung-
      en getroffen wurden:
      1. Anbotsformular
      2. Vertragszusammenfassung
      3. AGB
      4. Entgeltbestimmungen
      5. Leistungsbeschreibung
  3. Vertragsabschluss
    1. Das Vertragsverhältnis zwischen TP und dem Kunden kommt mit Beauftragung des Kunden und Annahme durch TP zustande. Die Auftragserteilung durch den Kunden kann mündlich oder durch Ausfüllen des von TP erstellten Anbotsformulars erfolgen. Die Annahme durch TP erfolgt im Regelfall durch Freischaltung des Anschlusses.
    2. TP ist berechtigt, den vom Kunden durch Bestellung gewünschten Vertragsabschluss abzulehnen, insbesondere aus
      1. technischen Gründen, wenn die vom Kunden bei TP bestellte Leistung von TP nicht erbracht werden kann
      2. wirtschaftlichen Gründen, wie etwa mangelnder Bonität des Kunden
      3. rechtlichen Gründen, wie mangelnde Geschäftsfähigkeit oder
      4. wenn der begründete Verdacht besteht, dass die bereit gestellten Services missbräuchlich verwendet würden.
    3. Der Kunde ist an sein Anbot jedenfalls für die Dauer von 4 Werktagen gebunden.
    4. Eine allfällige schriftliche Annahmeerklärung oder eine begründete Ablehnung wird von TP dem Kunden innerhalb von 14 Tagen zugesandt.
    5. TP ist berechtigt, in begründeten Fällen die Annahme von der Bestellung einer Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig zu machen und die Form verlangter Sicherheitsleis-
      tung (z.B. Kaution, Bankgarantie u. dgl.) zu bestimmen. Dies gilt auch für Fälle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Das Ausmaß der verlangten Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung muss in angemessenem Verhältnis zur voraussichtlichen Höhe der Entgeltzahlungsverpflichtungen des Kunden stehen.
    6. TP ist berechtigt, einen Identitätsnachweis sowie einen Nachweis über das Vorliegen einer Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis zu verlangen.
  4. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung
    1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
    2. Der Vertrag kann vom Kunden jederzeit schriftlich, per Fax oder per Email unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.
    3. TP ist berechtigt, die AGB nach Maßgabe folgender Bestimmungen einseitig abzuändern.
    4. Wird der Kunde durch die Änderung der AGB nicht ausschließlich begünstigt, treten die geänderten AGB nach 3 Monaten vom Zeitpunkt ihrer Kundmachung in Kraft. Der Kunde wird 1 Monat vor In-Kraft-Treten der geänderten AGB über deren Inhalt und das Datum ihres In-Kraft-Tretens informiert. Bis zum In-Kraft-Treten der nicht ausschließlich begünstigenden AGB kann der Vertrag seitens des Kunden kostenlos gekündigt werden.
    5. Aus wichtigem Grund kann der Vertrag von jedem Vertrags-
      teil jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Ein wichtiger Grund, der TP zur fristlosen Vertrags-
      auflösung berechtigt, liegt vor:
      1. bei Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen
      2. wenn der Kunde selbst oder ein Sicherstellung leistender Dritter bei Abschluss des Kundenvertrages über seine Wirtschafts- oder Vermögensverhältnisse unrichtige Angab-
        en gemacht oder Umstände verschwiegen hat, bei deren Kenntnis TP den Vertrag nicht abgeschlossen hätte
      3. bei Tod oder Handlungsunfähigkeit des Kunden oder, ist der Kunde eine juristische Person, deren Liquidation
      4. im Fall jeder gegen bestehende Rechtsvorschriften verstoß-
        enden Servicenutzung
      5. wenn der Kunde Vertragsbestimmungen verletzt, welche die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Netz oder Services sicherstellen sollen oder dem Schutz der Rechte Dritter bedienen
      6. wenn TP den Kunden zur Entfernung störender oder nicht zugelassener Endgeräte vom Netzabschlusspunkt auffordert und der Kunde dieser Aufforderung trotz Beeinträchtigung anderer Nutzer des Dienstes oder Services oder eine Gefährdung von Personen nicht unverzüglich nachkommt
      7. wenn der Kunde die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheiten oder Verstärkung von bestellten Sicherheiten nicht erfüllt
      8. bei schwerwiegendem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten
      9. bei gänzlichem Wegfall oder irreparablen Schaden am zu Grunde liegenden Kommunikationsnetz, aus welcher Ursache auch immer (=Wegfall der Geschäftsgrundlage).
    6. TP ist berechtigt, einzelne, mehrere oder alle Leistungen einzustellen, wenn deren Erbringung aufgrund von nicht im Einflussbereich von TP liegenden Gründen rechtlich oder tatsächlich unmöglich oder nicht mehr zumutbar ist. In einem solchen Fall ist TP berechtigt, den Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
    7. Der gänzliche oder teilweise Eintritt eines Dritten in die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis eines Kunden mit TP ist nur nach vorheriger Zustimmung von TP zulässig. In jedem Fall haften bei Eintritt eines Dritten beide für die Pflichten des ursprünglichen Kunden zur ungeteilten Hand.
  5. Leistungsbeschreibung und Freischaltefrist
    1. Umfang und Qualität der Leistungen von TP sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die im Internet unter www.telepoint.at abrufbar ist.
    2. Die Freischaltung erfolgt grundsätzlich innerhalb von 3 Werk- tagen. Aus Gründen, die nicht im Einflussbereich von TP liegen, kann es fallweise zu einer längeren Freischaltungs-
      frist kommen.
  6. Netzstörungen bzw. -ausfälle
    1. Netzstörungen bzw. –ausfälle sind unverzüglich entweder unter der kostenlosen Hotline 0800 88 66 90 zu melden oder auf die Website www.telepoint.at schriftlich anzuzeigen.
    2. TP behebt jede technische Störung ihres Netzes ohne schuldhafte Verzögerung. Die Bearbeitung von Störungen erfolgt umgehend nach deren Meldung.
    3. Nicht von der Wartung umfasst sind Störungen infolge
      1. unsachgemäßer Bedienung
      2. Wartung, Demontage durch den Kunden oder einen unbe-
        fugten Dritten
    4. Wird TP für den Kunden wegen von ihm gemeldeter, angeblich vorliegender Störung tätig und stellt sich heraus, dass eine Störung nicht vorliegt oder eine vorliegende Störung vom Kunden zu vertreten ist, hat der Kunde TP den entstandenen Aufwand zu ersetzen.
    5. Für die Dauer der Störungsbehebung wird dem Kunden gemäß Erstattungs- und Entschädigungsregelung eine Gutschrift gewährt. Die Höhe der im Einzelfall gewährten Gutschrift ist der Leistungsbeschreibung unter Pkt. 5 zu entnehmen, die auf der Website unter www.telepoint.at zur Verfügung steht.
    6. Die Ausfallswahrscheinlichkeit wird als gering bewertet.
  7. Equipment
    1. Unbeschadet des Rechts des Kunden Endgeräte seiner Wahl zu nutzen, kann TP gegebenenfalls eigenes Equipment zur Verfügung stellen. Das von TP überlassene Equipment bleibt während des Vertragsverhältnisses Eigentum von TP.
    2. Das unter Eigentumsvorbehalt stehende Equipment ist vom Kunden sorgsam zu behandeln und bestimmungsgemäß zu verwenden. Das Equipment ist – unter Berücksichtigung der normalen Abnützung - in jenem Zustand zu erhalten, in welchem es überlassen wurde.
    3. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Equipme-
      nts ist während der Dauer des Eigentumsrechtes von TP unzulässig. Zugriffe Dritter auf dieses Equipment sind TP zwecks Intervention unverzüglich zu melden.
    4. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in den Gesetzen enthaltenen Bestimmungen über den Zeitpunkt des Gefahrenüberganges werden durch den Eigentumsvorbehalt nicht geändert.
  8. Entgelte und Abrechnung
    1. Für das Überlassen von TP-Equipment wird kein Entgelt ein-
      gehoben.
    2. Für die Servicebereitstellung hat der Kunde ab Leistungsbe-
      ginn ein regelmäßiges Entgelt zu bezahlen. Das regelmäßige Entgelt setzt sich zusammen aus
      1. einem Fixbetrag und/oder
      2. aus einem variablen Betrag, dessen Höhe davon abhängt, in welchem Ausmaß der Kunde das Service während des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Anspruch nimmt.
    3. Für die Voreinstellung der Providervorwahl wird kein Entgelt verrechnet.
    4. Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat.
    5. Die Höhe der Entgelte richtet sich nach den geltenden Entgeltbestimmungen. Diese stehen im Internet auf der Website www.telepoint.at zur Verfügung.
    6. Der Kunde hat die Wahl zwischen Bereitstellung der Rechnung in elektronischer Form oder in Papierform.
    7. Die Entgelte sind entweder mittels Einziehungsermächtigung oder Überweisung zu begleichen. Sollte der Einzug aus Gründen, die im Bereich des Kunden liegen, nicht durchgeführt oder rückgängig gemacht werden, so ist TP berechtigt, dem Kunden mindestens den Betrag in Rechnung zu stellen, den die jeweilige Bank TP in Rechnung stellt.
    8. Die Abrechnung erfolgt unter Anwendung kaufmännischer Rundungsregeln auf ganze Cent genau.
    9. Ungewidmete Zahlungen werden im Zweifel auf die älteste Schuld gewidmet.
    10. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Dienstleistungen zu bezahlen, selbst wenn diese erst nach Vertragsbeendigung in Rechnung gestellt werden.
  1. Fälligkeit und Verzugsfolgen
    1. Soweit nicht anders vorgesehen, sind Entgelte und Bearbeit-
      ungsgebühren binnen 8 Tagen nach Zugang der Rechnung zu bezahlen.
    2. Bei Zahlungsverzug des Kunden wird eine Zahlungserinner-
      ung versandt, wofür Bearbeitungsgebühren in Höhe von 4,- € in Rechnung gestellt werden.
  2. Fehlerhafte Rechnung/ Schlichtungsverfahren nach § 205 TKG 2021
    1. Bezweifelt der Kunde die Richtigkeit des ihm mit Rechnung vorgeschriebenen Betrages, so hat er seine Einwendungen unter Angabe der Gründe, aus denen er sich beschwert erachtet, binnen 3 Monaten ab Rechnungserhalt schriftlich zu erheben, andernfalls gilt die in Rechnung gestellte Forderung als anerkannt.
    2. Bei Einwendungen gegen einzelne Teile der Rechnung sind die mit beanstandeter Rechnung unstrittig vorgeschriebenen (Teil-)Beträge fristgerecht zu bezahlen.
    3. Sollten sich nach Prüfung durch TP die Einwendungen des Kunden als unberechtigt erweisen, kann der Kunde binnen einem Jahr ab Einbringung der betreffenden Einwendungen die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (Regulierungsbehörde) zur Streitschlichtung anrufen (§ 205 TKG 2021). Für die Durchführung von derartigen Schlichtungsverfahren, die die Erbringung von Telekommunikationsdiensten betreffen, erlässt die Regulierungsbehörde Richtlinien, die unter www.rtr.at abgerufen werden können. TP ist verpflichtet, an einem solchen Verfahren mitzuwirken. Bis zur Streitbeilegung wird die Fälligkeit des bestrittenen Betrages aufgeschoben. TP kann ungeachtet dessen den Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge entspricht, sofort fällig stellen (§145 Abs 2 TKG 2021). Für den Fall, dass kein Anlass zur Neuberechnung des bestrittenen Betrages gegeben ist, ist TP berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Fälligkeitsdatum zu verlangen.
    4. Stellt TP einen Fehler bei durchgeführter Abrechnung fest, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, und lässt sich das richtige Entgelt nicht ermitteln, so schuldet der Kunde für den betroffenen Abrechnungszeitraum ein Pauschalentgelt, das dem Durchschnitt der in den letzten 3 Abrechnungszeiträumen angefallenen Entgelte entspricht
      (§ 145 Abs. 2 TKG 2021). Bei einer kürzeren Vertragsdauer wird der Durchschnittsbetrag sowie das Pauschalentgelt je Kalendertag errechnet.
  3. Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde hat TP alle für das Vertragsverhältnis und dessen Abwicklung wesentlichen Umstände, vorrangig jede Änder-
      ung seines Namens, seiner Firma, seiner Wohn- oder Geschäftsanschrift, seiner Telefon- und Faxnummer, seiner E-Mail-Adresse, seines Kontos bzw. seiner Bankverbindung, unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Das gleiche gilt für die Kündigung, Änderung oder Übertragung seines Teilnehmer-
      anschlusses und der damit verbundenen Rufnummern bei der A1 Telekom Austria oder einem anderen Anbieter. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Anzeigepflicht ist der Kunde verpflichtet, TP den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
    2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die vertraglichen Leistungen nur von ihm oder Dritten, denen er die Nutzung gestattet hat, in Anspruch genommen werden. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch von ihm zugelassene Nutzung durch Dritte entstanden sind. Entgelte, die durch eine unbefugte Nutzung durch Dritte entstanden sind, hat der Kunde ebenfalls zu tragen, es sei denn, er hat die unbefugte Nutzung nicht zu vertreten.
  4. Datenschutz, Werbung
    1. TP ermittelt und verarbeitet die vom Kunden zur Verfügung gestellten Stamm- und Verkehrsdaten im Sinne des §§ 166 und 167 TKG 2021 für Zwecke der Besorgung des jeweiligen Kommunikationsdienstes und der damit verbundenen Leistungen.
    2. Stammdaten sind: Familien- und Vorname/Firma, akademisch-
      er Grad, Wohnadressen, Teilnehmernummern und sonstige Kontaktinformation für die Nachricht, Bank- oder Kreditkart-
      enverbindung, Information über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses und die Bonität.
    3. Verkehrsdaten sind: Daten, die zum Zwecke der Weiterleit-
      ung einer Nachricht an ein Kommunikationsnetz oder zum Zwecke der Fakturierung dieses Vorgangs verarbeitet werden.
    4. Gespeicherte Verkehrsdaten werden gem. TKG 2021 nach Beendigung der Verbindung, wenn sie TP nicht für die Verrechnung benötigt, unverzüglich gelöscht oder anonymis-
      iert. Sofern dies für Zwecke der Verrechnung von Entgelten, einschließlich der Entgelte für Zusammenschaltungen, erforderlich ist, wird TP die Verkehrsdaten bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann. Diese Daten werden im Streitfall der entscheidenden Einrichtung sowie der Schlicht-
      ungsstelle unverkürzt zur Verfügung gestellt. Wird ein Verfahren über die Höhe der Entgelte eingeleitet, werden die Daten bis zur endgültigen Entscheidung über die Höhe der Entgelte nicht gelöscht. Die Löschung erfolgt, wenn der offene Betrag ohne Einspruch bezahlt wurde und von TP nicht mehr betrieben wird oder eine rechtskräftige endgültige Entscheidung eines Gerichtes vorliegt.
    5. Zum Zweck des Inkassos ist TP berechtigt, Namen, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf, Angaben zum Zahlungsver-
      zug und offenen Saldo an Rechtsanwälte und Inkassobüros weiterzuleiten.
    6. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten (Vor- und Familiennamen, akademischer Grad, Wohnadresse, Teilnehmernummern, E-Mail-Adresse und sonstigen Kontaktinformationen für die Nachricht, Informationen über das Vertragsverhältnis) für Marketingaktivitäten ausschließlich von TP verarbeitet werden können, mit dem Zweck die angebotenen Dienste weiter zu entwickeln und die Kunden optimal zu betreuen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf unbestimmte Zeit. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten endet mit dem der Verarbeitung zugrundeliegenden Vertrag zwischen TP und dem Kunden.
    7. TP führt die Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich innerhalb der EU bzw. des EWR durch und setzt alle gemäß Art 32 DSGVO vorgesehenen geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne der Sicherheit der Datenverarbeitung.
    8. TP unterstützt das Telekommunikationsunternehmen bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen nach Kapitel III der DSGVO hinsichtlich der Wahrung ihrer Rechte und bei der Wahrnehmung der das ausführende Telekommunikationsunternehmen gemäß Art 32 bis 36 DSGVO treffenden Pflichten.
    9. Der Kunde kann entscheiden, ob seine personenbezogenen Daten und die betreffenden Daten in ein Verzeichnis aufgenommen werden.
  5. Diensteunterbrechung oder -abschaltung
    1. Aus wichtigem Grund ist TP zu teilweiser oder auch gänzlicher Einstellung der Leistungserbringung (Diensteunt-
      erbrechung/-abschaltung) berechtigt, über die der Kunde, insoweit dies tunlich ist, informiert wird; dies gilt insbesondere wenn
      1. ein Grund vorliegt, der TP zu fristloser Vertragsauflösung berechtigt (siehe Punkt 4.3)
      2. der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde Services oder damit in Zusammenhang stehende Leistungen miss-
        bräuchlich, insbesondere in betrügerischer Absicht nutzt oder eine solche Nutzung durch Dritte duldet.
      3. dies zur Vornahme technischer oder betrieblich notwendiger Arbeiten oder zur Beseitigung von Störungen unbedingt erforderlich ist.
    2. Der Kunde trägt im Fall einer von ihm zu vertretenden Sperre die Kosten für ihre Herstellung und Aufhebung, anfallenden Reparaturaufwand sowie Ersatz allenfalls entstehender Schäden. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Ausmaß des zur Herstellung und Aufhebung einer allfälligen Sperre erforderlichen Einsatzes technischen Personals samt Spesen.
    3. Die Sperre wird aufgehoben, sobald die Voraussetzungen für die Sperre weggefallen sind und der Kunde die angefallenen Kosten bezahlt und TP sonst gebührende Ansprüche bezahlt oder ausreichende Sicherheit geleistet hat.
  6. Haftung
    1. TP haftet nicht für Schäden als Folge von:
      1. höherer Gewalt
      2. Einwirkungen durch vom Kunden angeschlossene Geräte
      3. Diebstahl, Verlust oder unbefugte Inanspruchnahme
      4. Betriebsunterbrechungen, die zur Vermeidung von Störun-
        gen des Netzes oder zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten erforderlich sind
    2. Für Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, wird die Haftung – abgesehen für Personenschäden - für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  7. Hinweise auf die europäische Notrufnummer
    Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notruf-
    nummer 112 wird hingewiesen.
  8. Regelung der Rufnummernanzeige
    Der Teilnehmer hat die Möglichkeit die Anzeige für eingehen-
    de und ausgehende Anrufe zu unterdrücken. Ausgenomm-
    en sind Notrufnummern.
  9. Vertragsänderungen
    Änderungen oder Ergänzungen von Kundenverträgen bzw. von Vereinbarungen, die von den AGB von TP abweichen sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Vom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgetragen werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Dies gilt jedoch nicht für Verbraucher.
  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien.
    2. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort der Beschäf-
      tigung des Verbrauchers liegt.
    3. Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch über die Gültigkeit der Verträge selbst, ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnorm und des UN Kaufrechts anzuwenden.

Stand: 04/2022

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